Isolierglassysteme • Flachglas • Glasveredelung

Hinweise zum Abladen, zur Lagerung und zur Verglasung
von THERMUR HM
Stand: Sept. 2007

1. Warenempfang

Anlieferung durch Spediteure, Schadensfeststellung:
Die Sendung ist sofort nach dem Abladen mit dem Spediteur auf Vollständigkeit und Bruch zu kontrollieren. Sollte Bruch festgestellt werden ist dies auf dem Frachtbriefdurchschlag unter Angabe von Position, Stückzahl, Maß und wenn möglich der Bruchursache zu vermerken und vor Quittierung vom Fahrer gegenzeichnen zu lassen. Schadensrelevante Tatsachen müssen ebenfalls auf dem dem Empfänger überlassenen Frachtbriefdurchschlag stichwortartig festgehalten werden, bevor der Empfang der Sendung quittiert wird. Der Fahrer muß gegenzeichnen. Bei Nichtbeachtung ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet. Gegebenenfalls telefonische Rücksprache mit unserer Versandabteilung nehmen. Der Empfänger ist zu einer Minderung des entstandenen und Abwendung weiteren Schadens verpflichtet. Eine Kopie des Frachtbriefdurchschlags faxen Sie bitte an uns. (07144/8263-33) Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich (vorab per Fax) spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen beginnend mit dem Tag der Anlieferung zu melden.

2. Abladen

Soweit die Entladung nicht durch werkseigenes Fahrzeug erfolgt, ist das Abladen alleinige Angelegenheit des Empfängers. Es hat auf geeignetem Grund mit geeigneten Hebezeugen zu geschehen. Kisten sind einzeln in einen Schlupf einzuhängen. Seitendruck ist zu vermeiden. Deshalb ist ein Gabelstapler ohne Kranbalken zum Entladen ungeeignet. Transportgestelle müssen nach dem Abladen vom LKW unverzüglich (innerhalb von 1-2 Stunden) „entspannt“ werden, d.h. die Spannlatten, die für den Transport stark gespannt sind müssen gelockert werden.

3. Lagern

Glaskisten sind stehend zu transportieren und gegen Umfallen gesichert zu lagern. Wegen der Glasbruchgefahr durch Hitzestau im Glasstapel ist sowohl bei Kistenverpackung aber noch mehr bei offener Gestellverpackung darauf zu achten, dass das Glas nicht ungeschützt der Sonne ausgesetzt ist und gegen andere Wärmequellen, wie Feuerstellen, Lufthitzer, Bitumenkocher usw. geschützt ist.
Bei Frostgefahr muß im Stapel gelagertes Isolierglas, sei es in Kisten oder auf Gestellen verpackt, ausreichend gegen die direkte Frosteinwirkung geschützt sein, da es sonst durch die schockartige Auskühlung der Randzonen des Glases zu thermischen Glasbruch kommen kann.
Wegen der geringen Temperaturwechselbeständigkeit von Draht- und Drahtspiegelglas ist bei solchen Isolierglaskombinationen dieser Punkt besonders zu beachten.

4. Montage

Zur Vorbeugung der Hitzestaugefahr, Kisten möglichst zu der Sonne abgewandten Seite (Norden) öffnen. Im übrigen Scheiben in geöffneten Kisten, auf dem Gestell oder frei gelagerte Scheiben gegen die direkte Sonneneinwirkung beschatten.
Die Montage der Scheiben muß so erfolgen, dass die Einbaurichtung gekennzeichnet mit „Außen“ auf dem THERMUR Etikett eingehalten wird und dass das THERMUR Etikett nach oben, links oder rechts nicht nach unten zeigend eingebaut wird.
Die Scheiben sind vor dem Einbau auf offene Mängel zu prüfen. Scheiben mit Mängeln dürfen nicht eingebaut werden. Wir sind sofort per Fax zu informieren und legen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise fest.
Werden Scheiben trotz offener Mängel eingebaut, liefern wir bei berechtigter Reklamation kostenlosen Ersatz, übernehmen aber keine Aus- und Einbaukosten

5. Manipulation

Um den Randverbund nicht zu beschädigen, darf das Isolierglas nur auf einer geeigneten Unterlage abgestellt werden. Äußerste Vorsicht bei Kippen über Eck. (Nicht verkanten)

6. Verglasungsrichtlinien

Bitte beachten Sie, dass die Garantie und evtl. Gewährleistung oder Haftung von der Einhaltung der „Allgemeinen technischen Vorschriften (ATV)“ z.B. DIN 18361 und der Einhaltung der zusätzlichen technischen Regelwerke (z.B. „Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern –BAG – ift Rosenheim, „Technischen Richtlinien des Instituts des Glaserhandwerks.... Hadamar, ift Richtlinien insbesondere 764906 Nachweis der Verträglichkeit von Verglasungsklötzen) abhängig ist. Wir verweisen insbesondere auf Nr. 3 Klotzung von Verglasungseinheiten. Nr. 17 Verglasung mit Isolierglas der „Technischen Richtlinien ......“
Ein oft gemachter Fehler ist die Klotzung mit zu schmalen Klötzen. Sorgen Sie unbedingt dafür, dass die Breite der Klötze 2mm breiter wie die der Isolierglaseinheit ist und die Dicke ? 6mm (um eine funktionsfähige Entwässerung zu gewährleisten) Verwenden Sie nur Klötze bei denen der Hersteller garantiert, dass es zu keinen Weichmacherwanderungen in den Isolierglasrandverbund kommt. Kleben Sie die Klötze nur mit Ködisil N oder GD 823 N am Isolierglasrandverbund fest. Bei Weichmacherwanderungen aus Klötzen oder anderen Dichtungsmaterialien in den Isolierglasrandverbund entfällt jede Garantie, Gewährleistung oder Haftung!

7. Verwendung von 1 K Silikon

Es darf nur Ködisil N oder GD 823 der Kömmerling Werke, Pirmasens eingesetzt werden. Die maximale Fugentiefe darf 8mm nicht überschreiten. Spezielle Einsatzzwecke oder Verglasungen (z.B. Übereckverglasungen, freiliegende Kanten o.ä.) sind mit uns abzusprechen. Sollte der Randverbund von THERMUR HM durch die Verwendung anderer Silikone zerstört werden entfällt jede Garantie, Gewährleistung oder Haftung.

8. Etiketten + Stapelscheiben

Etiketten und Stapelscheiben müssen baldmöglichst nach der Montage entfernt werden, da sie sich später schwer oder gar nicht oder unter Hinterlassung des Haftklebers lösen lassen. Bei beschichteten und eingefärbten Gläsern ist die Entfernung noch wichtiger, weil der Kleber die Beschichtung angreifen kann.

9. Leergut

Transportgestelle sind unser Eigentum und werden in jedem Fall zurückgenommen. Es wird um pflegliche Behandlung gebeten. Bei Verschmutzung der Gestelle berechnen wir die Reinigung. Bei Beschädigung berechnen wir die Reparaturkosten. Fehlende Spannlatten berechnen wir zum Preis von DM 35.- Stück. Nach Entleerung bitten wir um Bescheid, wo die Gestelle abholbereit sind. Ist die Rücknahme der Leerkisten vereinbart (siehe entsprechenden Hinweis auf dem Lieferschein), sind diese befreit vom Packmaterial versehen mit Deckel bereitzustellen. Leergestelle und Leerkisten müssen so gelagert sein, dass unser Fahrzeug sie ohne Kranhilfe übernehmen kann.

10. Hinweise an Bauleitung oder Bauherrn

Nach der Glasverlegung können Schäden entstehen durch:
- Heißasphalt- und Heißbitumenarbeiten im Raum oder auf dem Dach
- Nicht abgesprochene Verdunklungs- und Beschattungsanlagen
- Teilweise oder totale Abdeckung oder Verklebung von Glasflächen
- Heizungen im Zargen- und Brüstungsbereich (Der Mindestabstand von Heizkörpern vom Glas ist 30cm)
- Und sonstige die Scheibenflächen ungleichmäßig erwärmende Quellen wie Deckenstrahler
- Schweiß- und Flexarbeiten
- Aggressive Reinigungsmittel
- Mörtel- und Silikonrückstände
- Heißluftaustritte im Glasbereich


Es empfiehlt sich Maßnahmen rechtzeitig mit uns abzusprechen.