Isolierglassysteme • Flachglas • Glasveredelung

September 2011

Die TRLV sind in die Liste der technischen Baubestimmungen aufgenommen und als Bestandteil der LBO verbindlich.

Die TRLV schreiben für Überkopf-Verglasungen als Einfachverglasung VSG vor.

Davon gibt es zwei Ausnahmen:
1. "Die Technischen Regeln brauchen nicht angewendet zu werden für: Dachflächenfenster in Wohnungen und Räumen ähnlicher Nutzung (z.B. Hotelzimmer, Büroräume) mit einer Lichtfläche (Rahmen - Innenmaß) bis zu 1,6m²". Anlage 2.6/1 der Musterliste der technischen Baubestimmungen.
2. Im privaten Bereich: wenn "das Gefährdungspotential für die öffentliche Sicherheit gering ist, kann die Verantwortung des Bauherrn an die Stelle von öffentlich-rechtlichen Vorschriften treten und die Entscheidung für Maßnahmen, die über die üblichen Standardsicherheitsanforderungen hinausgehen, dem Bauherren überlassen werden". Erläuterungen zu den TRLV zu Anlage 2.6/1 der Musterliste der technischen Baubestimmungen.

Dass der Bauherr die Verantwortung übernimmt, muss nachgewiesen werden.

Für diesen Nachweis haben wir eine Vorlage entwickelt. Diese hier veröffentlichte Vorlage ist unser geistiges Eigentum. Die kostenfreie Verwendung ist nur unseren Kunden gestattet und nur mit dem Zusatz: Herausgeber: Karl Fischer Glasgroßhandlung, 71711 Murr: Ein Nachdruck ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herausgebers und mit Bezugsquellenangabe zulässig.

Diese Vorlage haben wir nach bestem Wissen sorgfältig erarbeitet und geprüft. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

Eine Haftung für die Formulierungen dieser Erklärung übernehmen wir nur bei Nachweis des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

Verwendung von ESG als
Überkopfverglasung

Name:
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Anschrift:
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Ich beabsichtige in meine private Immobilie entgegen den Vorschriften der TRLV (Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen) ESG einzusetzen, obwohl Herr/Frau ______________________ mich am __________________ mündlich über die unterschiedlichen Eigenschaften von ESG und VSG wie folgt belehrt hat:

1. ESG ist ein Flachglas, welches erhöhte Schlag- und Stoßfestigkeit, erhöhte Biegezugeigenschaften und eine erhöhte thermische Belastbarkeit hat. Bei Scheibenbruch löst sich die gesamte Scheibe in ein Netz von Bruchstücken auf, die überwiegend, aber nicht insgesamt stumpfkantig sind. Die Bruchstücke hängen untereinander lose zusammen. Es kann zu einem krümelartigen Zerfall kommen, so dass ein Verletzungsrisiko gegeben ist und statt einer Verglasung eine unverglaste Öffnung vorhanden ist.

2. VSG dagegen besteht aus zwei oder mehr Floatglasscheiben, welche durch zähelastische hochreißfeste PVB zu einer Einheit verbunden ist. Bei Überlastung durch Stoß oder Schlag bricht das Glas zwar an, die Bruchstücke hängen aber nicht nur lose zusammen, sondern haften an der unverletzten PVB-Schicht. Die Verletzungsgefahr wird so gegenüber ESG wesentlich gemindert.
Die Öffnung bleibt verglast (geschlossen). Allerdings muss die Scheibe schnellstens ausgetauscht werden, da sie Wind- und Schneelast nicht mehr in der gewohnten Weise standhält.

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Ort, Datum

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Unterschrift Auftraggeber


Energie- und Mautzuschlag

2004 hat Pilkington den Energiezuschlag eingeführt, um den Teil der gestiegenen Kosten, der auf gestiegenen Energiepreisen beruht, „auf eine klare und dokumentierte Art und Weise“ an seine Kunden weiterzugeben. Die gesamte europäische flachglaserzeugende Industrie hat diesen Energiezuschlag übernommen.

Der Energiezuschlag wird für das darauf folgende Quartal auf Basis des IPE-Brent-Index am 15.01., 15.04., 15.07 und 15.10. festgelegt.

Für Lieferungen vom 01.08. -31.10.2011 ist er 0,29 €/kg. Am 15.10.11 wird er neu festgelegt für den Zeitraum 01.11.11 - 31.01.12.

Zu dem Energiezuschlag wird der Mautzuschlag (z.Zt. 0,04 €/kg) hinzugerechnet und als Energie- und Mautzuschlag am Ende von Angebot/Auftrag/Rechnung ausgewiesen. Maßgeblich für die Höhe des EMZ ist der Tag der Lieferung.